Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab dem 01.01.2020 die Förderung energetischer Sanierung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude beschlossen. Hierzu erhalten Sie die Eckpunkte in einer Übersicht zusammen gestellt. Des Weiteren haben wir Ihnen die dazu gehörenden Verwaltungsanweisen (BMF-Schreiben) zur weiteren Information beigefügt.

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