Europäische Erbrechtsverordnung
wer im europäischen Ausland wohnt oder plant, wegzuziehen oder sich auch länger dort aufzuhalten gedenkt, sollte baldmöglichst seine Nachlassplanung prüfen und über eine Neugestaltung nachdenken. Grund dafür ist die Europäische Erbrechtsverordnung, die ab dem 17. August 2015 gilt und ganz neue Regelungen nach sich zieht.
Wer ein Grundstück kauft, muss neben dem Kaufpreis noch Kosten für Notar, für das Grundbuchamt und die Grunderwerbsteuer aufbringen. Diese beträgt in einigen Bundesländern inzwischen 6,5 %, sodass es wissenswert ist, welche Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind.
Laden Sie sich hier die Mandanten-Information Juli 2015 sowie den Beileger Juli 2015 als PDF Datei herunter