Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag verfassungsgemäß

die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag sieht der Bundesfinanzhof als verfassungsgemäß an. Darüber hinaus hat das Gericht bestätigt, dass der Charakter der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften noch keinen Grund für einen Steuererlass darstellt, selbst wenn es zu einer Substanzbesteuerung kommt.


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