Verschonungsregelungen im Erbschaftssteuergesetz gekippt

das Bundesverfassungsgericht hat die Verschonungsregelungen im Erbschaftsteuergesetz für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften gekippt. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung schaffen.


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