Erwartungsgemäß wurde das Gesetz zur Absenkung des Umsatzsteuersatzes am 29.06.2020 durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Beigefügt erhalten Sie Auszüge aus einer Fortbildungsveranstaltung der Steuerberaterakademie Rheinland-Pfalz, Referent Herr RA/FAStR Patrick E. Schlarb vom 30.06.2020. Die Skriptunterlagen geben sehr anschaulich und in Kürze die Gegebenheiten wieder und gehen auf verschiedene Fragestellungen ein. Das endgültige BMF-Schreiben zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.07.2020 steht derzeit noch aus. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMF unter

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/das-konjunkturpaket.html;jsessionid=EC6855CF8E7F3B449A0979C44DF538B8.delivery2-replication

 

Quelle: Fortbildungsveranstaltung der Steuerberaterakademie Rheinland-Pfalz, Referent Herr RA/FAStR Patrick E. Schlarb vom 30.06.2020

 

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