Sachverhaltsaufklärung

Es ist begrüßenswert, dass die Finanzbehörde erst nach dem Scheitern einer Sachverhaltsaufklärung bei einem Steuerpflichtigen, Dritte zur Sachverhaltsaufklärung heranziehen darf. Erfreulicherweise wurde die Brisanz eines solchen Auskunftsersuchens erkannt.


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