Vorschriften für die Besteuerung von Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen
Der Gesetzgeber hat kurz vor Jahresende die Vorschriften für die Besteuerung von Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen wesentlich geändert. Eine Übergangsfrist ist trotz der sehr kurzen Übergangszeit nicht vorgesehen.
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