Pflicht zur Angabe der Steuer-Identifikationsnummer
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
die Familienkassen benötigen ab 2016 die Steuer-Identifikationsnummer von Kindern und Eltern. Deshalb muss die Steuer-lD des Elternteils, der das Kindergeld erhält, sowie die Steuer-lD des Kindes bei der Familienkasse angegeben werden. Damit soll vermieden werden, dass Kindergeld mehrfach ausgezahlt wird.
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