Umsatzsteuerliche Neuerungen für das Bau- und Baunebengewerbe

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

kamen Sie sich als Unternehmer im Bau- bzw. Baunebengewerbe auch schon öfter als Sonderling vor, wenn es um die Umsatzsteuer ging? Denken Sie nur an die Veränderungen, die Ihre Branche allein im letzten Jahrzehnt durchmachen musste: Zum 01.04.2004 dehnte der Gesetzgeber die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) durch den neuen § 13b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf alle Bauleistungen aus, die an andere Bauleister erbracht wurden – also auf die klassischen Subunternehmerleistungen im Baugewerbe. Seit dem 01.01.2010 wurden zudem Bauträger wie Bauunternehmer behandelt und in die Sonderregelung miteinbezogen. Zahlreiche Übergangsregelungen und große Unsicherheit waren die Begleiterscheinungen.


Laden Sie sich hier die komplette Mandanten-Info als PDF-Datei herunter.

Herunterladen