Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag verfassungsgemäß
die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag sieht der Bundesfinanzhof als verfassungsgemäß an. Darüber hinaus hat das Gericht bestätigt, dass der Charakter der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften noch keinen Grund für einen Steuererlass darstellt, selbst wenn es zu einer Substanzbesteuerung kommt.
Laden Sie sich hier die Mandanten-Information Januar 2015 als PDF Datei herunter