Sehr geehrte Damen und Herren,

eine ordnungsgemäße Kassenführung ist besonders wichtig. Nicht selten aber wird die Kassenführung in der Praxis stiefmütterlich behandelt oder gar als zeitraubende Formalie gesehen. Dies ist den Betriebsprüfern des Finanzamtes nicht unbekannt. Die Prüfer stürzen sich bei bargeldintensiven Betrieben daher regelrecht auf die Kassenaufzeichnungen. Unstimmigkeiten in den Aufzeichnungen können zu erheblichen Zuschätzungen führen und infolge dessen kann es zu Steuernachzahlung kommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu kennen und Rechtssicherheit anzuwenden. Hinzu kommt, dass ab dem 01.01.2017 verschärfte Regeln für alle Registrier- und PC-Kassen gelten. Die bisher gewährten Erleichterungen des BMF-Schreibens vom 09.01.1996 laufen zum 31.12.2016 aus, d.h. spätestens ab diesem Zeitpunkt sind alle Geschäftsvorfälle (Einzelaufzeichnungen) vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar aufzuzeichnen. Diese Daten müssen dem Betriebsprüfer über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum jederzeit lesbar und maschinell auswertbar zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls drohen empfindliche Konsequenzen.

Die beigefügten Mandanten-Informationen zeigen, wie Sie eine Kasse ordnungsgemäß führen und informieren über die Neuerungen ab 01.01.2017.

Gerne stehen wir Ihnen darüber hinaus für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Drefs, Steuerberater


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