Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

mit dem „Mindestlohngesetz“ (MiLoG) hat der Gesetzgeber die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Ab dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 € pro Arbeitsstunde. Etwa 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor werden maßgeblich von dieser Neuregelung profitieren, da ihre Löhne durch die Einführung eines Mindestlohns steigen werden.


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Mandanten-Information September 2014Formular zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit