Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sollen neue Anreize für das Ehrenamt gesetzt und Vereinfachungen erreicht werden. Durch eine Erhöhung des Freibetrags für Übungsleiter auf 3.000 Euro und eine Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro soll der Einsatz ehrenamtlich Tätiger gewürdigt werden.

Zudem soll ab 2021 die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent steigen, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer. Geringverdiener sollen eine sog. Mobilitätsprämie bekommen.

Der Bundesrat hat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit.

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