Zum 01.08.2021 wurde das im Geldwäschegesetz verankerte Transparenzregister geändert.

Das Transparenzregister wurde von einem Auffang- zu einem Vollregister.

Einzelheiten zum Transparenzregister finden Sie im 4. Abschnitt des Geldwäschegesetzes (GWG).

Haben Sie Fragen zu diesem Artikel oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.


Laden Sie sich hier die komplette Mandanten-Info als PDF-Datei herunter.

Herunterladen