Fahrtkosten unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar

Auch nach der Änderung des Reisekostenrechts sind die Fahrtkosten zu ständig wechselnden Tätigkeitsorten grundsätzlich unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Dies gilt auch für Fahrtkosten eines Selbstständigen zu ständig wechselnden  Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt.


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Mandanten-Information Mai 2015Beileger Mai 2015