Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu Sachbezügen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem Schreiben umfangreich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug und zeigt anhand von verschiedenen Beispielen auf, welche Leistungen und Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als Geldleistung zu qualifizieren sind.

Die Finanzgerichte haben sich immer wieder mit Fragen zu erzeugtem Strom durch Photovoltaikanlagen zu beschäftigen. So hatte das Finanzgericht Niedersachsen über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist.

Auch im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen treten immer wieder neue Fragestellungen auf. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied kürzlich da-rüber, ob eine Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung die persön-
liche Anwesenheit der Teilnehmer erfordert.

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Nimmt ein Kind ein Studium auf, welches eine Berufstätigkeit voraussetzt, erlischt unter Umständen die Kindergeldberechtigung. Der Bundesfinanzhof hat zum Thema Kindergeld darüber hinaus entschieden, dass Differenzkindergeld kind- und nicht familienbezogen berechnet wird.

Bei einem steuerlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume, die auch privat genutzt werden, regelmäßig nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.

Zahlt ein Unternehmen Spielern eines Fußballvereins Geld dafür, dass diese kaufmännische Arbeiten verrichten sollen und werden diese Auf gaben nicht erfüllt, kann ein Scheinarbeitsvertrag vorliegen. Ein Finanzgericht qualifizierte in einem solchen Fall den gezahlten Arbeitslohn als Schenkung an den Fußballverein.

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